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Händler und die Aufklärung

Händler und die Aufklärung

Gerade in der heutigen Zeit, ist es besonders wichtig das man als Händler weiß was man verkauft.
Immerhin kann man Airsoftsportwaffen  bis 0,5 Joule ab dem Alter von 3 Jahren legal erwerben, so sagt das zumindest
das aktuelle Gesetz in Deutschland. Dies ist darin begründet das diese als Spielzeug gelten und in der Regel diese
bei den Händlern ab 14 Jahren legal gekauft werden können.

Anscheinend wissen aber die Händler nicht was und wie sie das Verkaufen, seht euch mal das folgende Video einmal an.

Abgesehen von der fragwürdigen Wortwahl, wird doch im ernst empfohlen sich damit im“Wald zu treffen und sich gegenseitig abzuknallen“.

Schauen wir doch mal was das Waffengesetz dazu sagt:

§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten

– Anscheinswaffen

zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht

für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Das bedeutet, das diese Airsoftsportwaffen nicht öffentlich geführt werden dürfen, also auch nicht im Wald.

Wie sieht es mit dem Transport aus? Kein Wort!
Wie sieht es mit dem Schutz aus? Kein Wort!

Liebe Händler, wenn ihr euch nicht sicher seid was ihr da verkauft, so lasst es bitte gleich sein.

Maskierter mit Airsoftwaffe

Jugendlicher verfolgte 19-jährige mit Airsoftwaffe

Erst kürzlich hatten wir von den YouTubern und den damit verbundenen Gefahren mit Airsoftwaffen berichtet.
Und einen Tag später geht es sogar schon los. Allerdings geschah dieser Vorfall schon in der Nacht auf Freitag in Villingen-Schwenningen.
Und diesmal ist es ein wirklich schwerer Vorfall.

 
Ein Jugendlicher verfolgte in der Nacht eine 19-jährige, überholte sie, stellte sich vor sie und bedrohte sie mit einer Airsoftwaffe. Maskiert mit einem Schal und einem „über den Kopf gezogenen grauen Kapuzenshirt“ zielte er auf ihre Brüste, sprach sie in gebrochenem deutsch an und forderte sie auf, mitzukommen. Gefallen ist unter anderem das Wort „ficken“, laut Polizei.
Er berührte sie unsittlich und feuerte als Nachdruck einmal auf den Boden.

 
Da erkannte die 19-jährige, dass es sich um ein Spielzeug handeln muss, ignorierte ihn und lief Richtung Polizeiwache davon.
Daraufhin schoss der Täter 3x in ihre Richtung und traf sie am Kopf.
Eine Kugel verletzte sie am Ohr und die andere blieb am Hinterkopf im Schädelknochen stecken.
Sie konnte erst zur Feuerwehr und dann zur Polizei flüchten, wo sie es zur Anzeige brachte.

 

Später ging noch ein Notruf ein, weil ein Täter einen Mann mit einer Airsoftwaffe bedrohte.

Der Täter ist immer noch unbekannt und auf der Flucht.

Der komplette Text, die Täterbeschreibung und die Kontaktdaten der Polizei findet ihr im Bericht vom Südkurier:
http://www.suedkurier.de/region/schwarzwald-baar-heuberg/villingen-schwenningen/19-Jaehrige-sexuell-belaestigt-und-mit-Softair-Waffe-verletzt;art372541,8500356

 
Wohin soll das ganze noch führen?
Wie weit werden manche noch gehen?
Was können wir noch dagegen tun?

 
Im diesem Sinne
Frost

– Stay Safe –

 

Vielen dank an Frank L., für das teilen der Info.