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Händler und die Aufklärung

Händler und die Aufklärung

Gerade in der heutigen Zeit, ist es besonders wichtig das man als Händler weiß was man verkauft.
Immerhin kann man Airsoftsportwaffen  bis 0,5 Joule ab dem Alter von 3 Jahren legal erwerben, so sagt das zumindest
das aktuelle Gesetz in Deutschland. Dies ist darin begründet das diese als Spielzeug gelten und in der Regel diese
bei den Händlern ab 14 Jahren legal gekauft werden können.

Anscheinend wissen aber die Händler nicht was und wie sie das Verkaufen, seht euch mal das folgende Video einmal an.

Abgesehen von der fragwürdigen Wortwahl, wird doch im ernst empfohlen sich damit im“Wald zu treffen und sich gegenseitig abzuknallen“.

Schauen wir doch mal was das Waffengesetz dazu sagt:

§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten

– Anscheinswaffen

zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht

für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Das bedeutet, das diese Airsoftsportwaffen nicht öffentlich geführt werden dürfen, also auch nicht im Wald.

Wie sieht es mit dem Transport aus? Kein Wort!
Wie sieht es mit dem Schutz aus? Kein Wort!

Liebe Händler, wenn ihr euch nicht sicher seid was ihr da verkauft, so lasst es bitte gleich sein.