Da Aegis-eV stetig wächst ist ein Regelwerk unabdingbar um die Sicherheit von Mitglieder und anderen Personen zu wahren. Das Regelwerk tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ist von jedem ohne Ausnahme zu befolgen. Das Regelwerk wird ständig aktualisiert.

Stand:

01. Mai 2018

Gesetzeslage verschiedener Länder

(1) Die Gesetze der Länder, in denen der Airsoft-Sport ausgeübt werden darf, sind zu befolgen. Achtet auf Gesetzesänderungen.

Die folgenden Kurzfassungen der Gesetze der u.a. Länder sollen einen groben Überblick liefern (ASG´s = Airsoft Guns). Bei nicht gelisteten Ländern sind die Gesetze in eigener Zuständigkeit in Erfahrung zu bringen. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Deutschland

ASG´s mit einer Mündungsenergie von <0,5 Joule dürfen Vollauto haben, sind ab 14 Jahren frei zu erwerben und müssen mit der Energie <0,5J, Kaliber 6mm und Importeur gekennzeichnet sein. ASG´s mit einer Mündungsenergie von 0,5<7,5 Joule dürfen nur Halbauto/Semi haben, sind ab 18 Jahren frei zu erwerben und müssen mit dem F-im-Fünfeck (), Kaliber 6mm und Importeur gekennzeichnet sein. ASG´s mit einer Mündungsenergie über 7,5 Joule sind ohne Waffenbesitzkarte verboten. Tuningmaßnahmen, bei denen die Schussfolge bzw. die Schussstärke verändert wird, führen zum Erlöschen der Kennzeichnung, dem F-im-Fünfeck. Somit muss die ASG bei der PTB (Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt) nachgeprüft und neu „geefft“ werden. Grundsätzlich dürfen ASG´s mit einer Mündungsenergie von unter 0,5 Joule nicht getunt werden und das Tuning von ASGs über 0,5 Joule muss von lizenzierten Büchsenmachern erfolgen und, wie bereits erklärt, bei der PTB nach geprüft werden. ASG-Anbauteile, die das Ziel anstahlen sind verboten (Laser, Flashlights, usw.). Die ASG´s dürfen nur ungeladen, verpackt, verschlossen und getrennt von der Munition transportiert werden (Futteral, Koffer, usw.). Das offene oder verdeckte Führen von geladenen oder ungeladenen ASG´s in der Öffentlichkeit ist verboten. Airsoft darf nur auf einem befriedeten Grundstück (das Geschoss darf das Gelände dabei nicht verlassen), mit ausreichender Sicherheitszone (muss doppelt so groß sein wie die Reichweite des stärksten ASG) und mit Erlaubnis des Besitzers betrieben werden.

Frankreich

In Frankreich sind ASG´s mit einer Mündungsenergie von 0,08<2,0 Joule sind ab 18 Jahren frei zu erwerben. (Also max. 2 Joule in Frankreich) im Gegensatz zu Deutschland darf Vollauto gespielt werden, des Weiteren sind nach deutschem Gesetz illegale Anbauteile wie Laser oder Lampen in Frankreich erlaubt.

Österreich

In Österreich sind ASG´s – anders als in Deutschland – keine Waffen im Sinne des österreichischen Waffengesetzes, sondern so genannte schusswaffenähnliche Produkte. Die Abgabe an Personen unter 18 Jahren ist auf Bundesebene verboten, außerdem regeln in den meisten Bundesländern die Jugendschutzgesetze Besitz und Erwerb von ASG´s als „jugendgefährdende Gegenstände“. Zielbeleuchtungen, zum Beispiel in Form eines Laserzielpunktvisiers oder taktischer Lampen, sind erlaubt. Der Transport von ASG´s ist nur ungeladen und verpackt erlaubt.

Italien

In Italien ist Airsoft eine anerkannte Sportart, doch im Gegensatz zu Österreich gibt es in Italien eine 1 Joule Beschränkung! Die ASG darf also nicht stärker als 1 Joule sein oder bei 0,20g BBs max. 330 fps überschreiten. Dies wird vom Staat vorgegeben und von der Exekutive kontrolliert.

Schweiz

In der Schweiz ist seit dem 12. Dezember 2008 das neue Waffengesetz in Kraft. Darin wurden die ASG´s offiziell als (privilegierte) Waffen taxiert. Somit ist der Erwerb nur noch ab 18 Jahren möglich und bedingt einen schriftlichen Kaufvertrag. Für das Importieren bedarf es einer speziellen Bewilligung. Der Transport von ASG´s ist nur ungeladen und verpackt erlaubt.

Luxemburg

Seit dem 1. November 2011 gilt in Luxemburg ein neues Waffengesetz. Die für Airsoftspieler wichtigsten Anhaltpunkten sind folgende:

ASG´s mit einer Mündungsenergie von <0,5 Joule sind ab 16 Jahren frei erhältlich und dürfen ohne Genehmigung geführt werden. ASG´s mit einer Mündungsenergie von 0,5<7,5 Joule können ab 18 Jahren im Haus gehalten und dürfen transportiert werden wenn man Mitglied in einem Schützenverein ist und auf dem Weg zu diesem, oder einer anderen Volljährigen Person zwecks Verkauf oder Reparatur. ASG´s mit einer Mündungsenergie über 7,5 fallen weiterhin unter das Waffengesetz.

Niederlande

Update demnächst

Regeln

(2) Wenn (1) gegeben ist, dann sind die Regeln der Spielfeldbetreiber einzuhalten. Diese sind entweder auf der jeweiligen Website einsehbar, hängen auf dem Platz aus, oder sind im Zweifelsfall zu erfragen.

(3) Wenn (1) und (2) gegeben sind und wir ausschließlich unter uns spielen bzw. wir die Geländebetreiber sind, ist unser Regelwerk einzuhalten.

§ 1.0 Regeln allgemein

§ 1.1 Die Kenntnis, die Beachtung und die Akzeptanz der Regeln sind Voraussetzung für die Teilnahme an einem Spiel.

§ 1.2 Jeder Spieler nimmt zur Kenntnis, dass er selbst das volle Risiko der Veranstaltung trägt! Weder AEGIS noch andere Mitspieler können für Verletzungen oder Beschädigungen belangt werden, es sei denn, selbige entstanden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

§ 1.3 Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen weder aktiv noch passiv am Spiel teilnehmen.

§ 1.4 Anreise zum Gelände/Spielfeld und Abreise erfolgt ausschließlich in Zivilkleidung.

§ 1.5 Die ASG´s (Airsoft Guns) dürfen nur entladen, verschlossen und nicht direkt Zugriffsbereit transportiert werden (z.B. Futteral oder Koffer).

§ 1.6 Aggressives Verhalten und jede Form physischer Gewalt wird nicht toleriert, egal aus welchem Grund.

§ 1.7 Das Spielfeld und die Räumlichkeiten sind nicht als Müllablage zu missbrauchen.

§ 1.8 AEGIS übernimmt für entstandene Sachschäden und somit auch für Verluste keinerlei Haftung.

§ 1.9 Personen, deren Gesundheitszustand in irgendeiner Form beeinträchtigt ist, dürfen nur unter Vorbehalt am Spiel teilnehmen. Die Spielleitung ist über Vorerkrankungen jeglicher Art wie z.B. Herzleiden, Asthma, Diabetes, Allergien, etc. zu informieren, um sicherzustellen, dass in einem etwaigen Notfall die richtigen Hilfsmaßnahmen eingeleitet werden können.

§ 1.10 Der Konsum von Alkohol und/oder anderen berauschenden Substanzen ist vor und während dem Spiel verboten. Drogen jeglicher Art sind verboten. Gesetzliche Verstöße werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht.

§ 1.11 Das Tragen von verfassungswidrigen Abzeichen und jeglicher wie auch immer gearteten Rangabzeichen oder Symbolen, die Rangabzeichen gleichzusetzen sind, ist verboten.

§ 1.12 Metall-, Keramik- oder Glas-BBs (bzw. Verbindungen mit genannten Materialien) sowie Farb- oder Knallmunition sind strengstens verboten! Als Munition gelten handelsübliche Baby-Bullets (BBs) mit einem Durchmesser von 6mm in den Gewichtsklassen 0,12g-0,43g. Der Umwelt zuliebe, sind BIO-BBs zu bevorzugen.

§ 1.13 Außerhalb des Spielfeldes und innerhalb der Safe-Zone ist die ASG gesichert zu tragen. Das Abfeuern der ASG ist nur auf dem Spielgelände oder in gesondert abgegrenzten Bereichen erlaubt.

§ 1.14 Das beschießen von Spielern die nicht am Laufenden Spiel teilnehmen ist grundsätzlich verboten! (Fotografen, Safezone, Zelt, Unterkünfte). Das missachten der Regel führt zum sofortigen Spielausschluss für mindestens einen halben Tag!

§ 1.15 Das Tragen des Teampatches und Sponsorpatches ist Plicht.

§ 1.16 Funkgeräte PMR/LPD = max 0,5 Watt und keine Auswechselbare Antennen

§ 1.17 Vereinsinterne Rangeleien sind auf öffentlichen Plattformen und in der Öffentlichkeit nicht erwünscht

§ 2.0 Regeln auf dem Spielfeld

§ 2.1 Das Tragen einer geeigneten Schutzbrille auf dem Spielfeld ist Pflicht! Selbst bei Spielunterbrechungen ist die Schutzbrille nicht abzunehmen. Die Schutzbrille sollte durch Geschosse aus der stärksten ASG aus einer Distanz von höchstens 3 Metern nicht zerbrechen oder in seiner Schutzfunktion beeinträchtigt werden und bei heftigen Bewegungen nicht ver- oder wegrutschen.

§ 2.2 Die Spieler sind verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen fair zu spielen und Treffer jeglicher Art anzuerkennen (dazu zählen auch Treffer auf der ASG und Friendly Fire. Querschläger zählen nicht!) und die Anweisungen der Orga zu befolgen.

§ 2.3 Ein getroffener Spieler ruft laut “HIT“ (engl. „getroffen“) hält sein „Death Rag“, auch unter „Wounded Flag“ bekannt (Tuch oder Warnweste in gelb/orange/rot), in die Luft, legt es auf den Kopf, zieht es an oder befestigt es an dem Lauf seiner ASG und verlässt unverzüglich das Spielgelände. Sowohl optischer als auch akustischer Kontakt mit Mitspielern nach erfolgen eines Treffers ist untersagt.

§ 2.4 Es wird nicht gezielt auf den Kopf oder Hals geschossen, solange ein Treffer auf anderen Körperpartien möglich oder einfacher wäre.

§ 2.5 Halte immer eine Mindestschussdistanz ein, um den Mitspieler nicht zu verletzen! (Unter 6 meter = 20 feet wird nicht mehr mit einer 1< Joule ASG geschossen, sondern man deutet den Schuss durch lautes Rufen von “PENG“ oder "GOTCHA" an) § 2.6 Das Feuern auf bereits getroffene oder nicht am Spiel teilnehmende Personen, Tiere und Personen ohne geeignete Schutzbrille ist verboten! § 2.7 Ein Unfall oder ähnliche Vorfälle führen zum sofortigen Spielstop und sind durch rufen oder Funk der Orga zu melden. § 2.8 Mit geliehenen Sachen geht man vorsichtig um und muss bei mutwilliger Beschädigung oder Verlust ersetzt werden. § 2.9 Stolperstricke, Fallgruben, Schlingen oder andere Arten von Fallen sind verboten, da diese zu leichten bis schweren Verletzungen führen können.

§ 3.0 Regeln für ASG´s (Airsoft Guns)

§ 3.1 Die ASG´s müssen den gesetzlichen Normen entsprechen.

§ 3.2 Eine ASG ist immer so zu behandeln, als ob sie geladen wäre.

§ 3.3 Mit dem Lauf ist immer in eine sichere Richtung zu zeigen.

§ 3.4 Der Finger ist nur dann an den Abzug zu bringen, wenn auch wirklich geschossen werden soll.

§ 3.5 Bevor man eine ASG außerhalb des Spiels übergibt oder entgegennimmt, hat man sich zu vergewissern, dass das Magazin entfernt, die Waffe vollständig entladen und gesichert ist.

§ 3.6 Joule Begrenzungen für ASG´s (0,20g BBs)

CQB (Close Quarters Combat)

Vollautomaten max. 0,5 Joule (231.99 fps = 70,71 m/s)
Halbautomaten max. 0,5 Joule (231.99 fps = 70,71 m/s)
Repetierwaffen max. 0,5 Joule (231.99 fps = 70,71 m/s)

Nur 0,5 Joule (328.08 fps = 100, m/s) für CQB, mit der Ausnahme, welche vor Ort getroffen wird, dass es Spiele mit bis zu 1 Joule (328.08 fps = 100, m/s) gibt. Die Voraussetzung zur Teilnahme an einem reinen CQB-Spiel ist die Mitnahme einer Waffe, welche eine maximale Schussenergie von 0,5 Joule hat. Dies wird vor Ort gechront.
LRS (Long Range Shooting)

Vollautomaten max. 1,5 Joule (401.89 fps = 122.46 m/s)
Halbautomaten max. 2,0 Joule (463.98 fps = 141,42 m/s)
Repetierwaffen max. 2,0 Joule (463.98 fps = 141,42 m/s)

Boltaction Sniper

Zu speziellen Events ( z.B. Boarderwar, Berget, Goho) und vorheriger Absprache mit dem Vorstand kann die Joulegrenze auf die des Events angepasst werden.

Beträgt die Stärke der Hauptwaffe über 1 Joule, so ist es Pflicht eine Backup mit sich zu führen 0,5 bis 1 Joule und zu benutzen.

Bei allen Limits wird eine Toleranzgrenze von max. 5% des Höchstwertes gewährt.

Wer gegen eine oder mehrere der genannten Regeln verstößt, wird je nach Schwere der Verstöße ermahnt oder vom Spiel ausgeschlossen.

Eventuell entrichtete Veranstaltungsgebühren oder -beiträge werden in diesem Fall einbehalten.

Bei wiederholten Verstoß erfolgt der Ausschluss aus dem Team.

Jeder Spieler bestätigt durch seinen Beitritt bei AEGIS e.V oder bei Teilnahme an Veranstaltungen der AEGIS e.V diese Regeln vollständig gelesen und verstanden zu haben.

§ 4.0 Regeln für die Mitgliedschaft

§ 4.1 Sämtliche Regeln werden in der Vereinssatzung erörtert.

§ 4.2 Die Probezeit eines neuen Mitgliedes beträgt 1 Jahr.

Der Verein erwartet von dir allgemeine Selbständigkeit, Interesse den Verein
zu bereichern und zu fördern, sowie durch beispielhaftes Verhalten ein Vorbild zu sei:

• Im Verein
• Bei Spielen
• Im Privaten

§ 4.3 Für alle Belange die den Verein betreffen und das zutun von den Mitgliedern von Nöten ist,

haben die Mitglieder ausnahmslos 2 Wochen Zeit ab Bekanntgabe im Forum Zeit zur Umsetzung.

Aegis-e.V 2010-2018

Downloads

Download der Vereinssatzung

Download des Regelwerkes

Das komplette Regelwerk als PDF-Datei zum Download (ca. 832 kb)