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Mit Airsoft als IS-Kämpfer verkleidet

Völlig geschmacklos waren ein paar Schüler am 15.03.16 in Hameln (Niedersachsen) unterwegs.
Einer davon völlig Lebensmüde!
Mit Militärähnlicher Kleidung, Springerstiefel, Kopftuch und Vollbart verkleidet, saß einer der beiden auf dem Beifahrersitz und hielt unter anderem eine Airsoftwaffe aus dem Fenster.
Besorgte Bürger alarmierten natürlich sofort die Polizei, welche auch gleich eine Fahndung einleitete.
„Starke Kräfte“ rückten aus und konnten das Fahrzeug mit gezogenen Dienstwaffen stoppen.
Eine Frau (18) und 2 Kerle (18, 19) wurden vorläufig festgenommen.
Gefunden wurden 2 Airsoftwaffen.

„Die Ermittler haben Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz und wegen Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhen von Straftaten eingeleitet.“
Damit ist er noch sehr gut bedient. Denn wer sich so fahrlässig verhält und sich sogar noch dazu wie ein IS-Kämpfer verkleidet, kann durchaus dabei erschossen werden!
Beispiel wäre hier die USA im November 2014:

http://m.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article134644773/Polizisten-erschiessen-Kind-wegen-Spielzeugwaffe.html

Wir können nicht genug darauf aufmerksam machen, dass dies Anscheinswaffen sind, die kaum vom Original zu unterscheiden sind. Deswegen fallen sie auch ins Waffengesetz und sind weder verdeckt, noch offen zu tragen.
In diesem Sinne
Frost

– Stay Safe –

Händler und die Aufklärung

Händler und die Aufklärung

Gerade in der heutigen Zeit, ist es besonders wichtig das man als Händler weiß was man verkauft.
Immerhin kann man Airsoftsportwaffen  bis 0,5 Joule ab dem Alter von 3 Jahren legal erwerben, so sagt das zumindest
das aktuelle Gesetz in Deutschland. Dies ist darin begründet das diese als Spielzeug gelten und in der Regel diese
bei den Händlern ab 14 Jahren legal gekauft werden können.

Anscheinend wissen aber die Händler nicht was und wie sie das Verkaufen, seht euch mal das folgende Video einmal an.

Abgesehen von der fragwürdigen Wortwahl, wird doch im ernst empfohlen sich damit im“Wald zu treffen und sich gegenseitig abzuknallen“.

Schauen wir doch mal was das Waffengesetz dazu sagt:

§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten

– Anscheinswaffen

zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht

für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Das bedeutet, das diese Airsoftsportwaffen nicht öffentlich geführt werden dürfen, also auch nicht im Wald.

Wie sieht es mit dem Transport aus? Kein Wort!
Wie sieht es mit dem Schutz aus? Kein Wort!

Liebe Händler, wenn ihr euch nicht sicher seid was ihr da verkauft, so lasst es bitte gleich sein.

Maskierter mit Airsoftwaffe

Jugendlicher verfolgte 19-jährige mit Airsoftwaffe

Erst kürzlich hatten wir von den YouTubern und den damit verbundenen Gefahren mit Airsoftwaffen berichtet.
Und einen Tag später geht es sogar schon los. Allerdings geschah dieser Vorfall schon in der Nacht auf Freitag in Villingen-Schwenningen.
Und diesmal ist es ein wirklich schwerer Vorfall.

 
Ein Jugendlicher verfolgte in der Nacht eine 19-jährige, überholte sie, stellte sich vor sie und bedrohte sie mit einer Airsoftwaffe. Maskiert mit einem Schal und einem „über den Kopf gezogenen grauen Kapuzenshirt“ zielte er auf ihre Brüste, sprach sie in gebrochenem deutsch an und forderte sie auf, mitzukommen. Gefallen ist unter anderem das Wort „ficken“, laut Polizei.
Er berührte sie unsittlich und feuerte als Nachdruck einmal auf den Boden.

 
Da erkannte die 19-jährige, dass es sich um ein Spielzeug handeln muss, ignorierte ihn und lief Richtung Polizeiwache davon.
Daraufhin schoss der Täter 3x in ihre Richtung und traf sie am Kopf.
Eine Kugel verletzte sie am Ohr und die andere blieb am Hinterkopf im Schädelknochen stecken.
Sie konnte erst zur Feuerwehr und dann zur Polizei flüchten, wo sie es zur Anzeige brachte.

 

Später ging noch ein Notruf ein, weil ein Täter einen Mann mit einer Airsoftwaffe bedrohte.

Der Täter ist immer noch unbekannt und auf der Flucht.

Der komplette Text, die Täterbeschreibung und die Kontaktdaten der Polizei findet ihr im Bericht vom Südkurier:
http://www.suedkurier.de/region/schwarzwald-baar-heuberg/villingen-schwenningen/19-Jaehrige-sexuell-belaestigt-und-mit-Softair-Waffe-verletzt;art372541,8500356

 
Wohin soll das ganze noch führen?
Wie weit werden manche noch gehen?
Was können wir noch dagegen tun?

 
Im diesem Sinne
Frost

– Stay Safe –

 

Vielen dank an Frank L., für das teilen der Info.

Youtube und Anscheinswaffen

Servus liebe Airsoft Gemeinde,

YouTube dürfte in der heutigen Zeit so ziemlich jedem ein Begriff sein. Und es dürfte auch bekannt sein, dass sich dort nicht nur legale Sachen befinden.

Leider betrifft dies auch immer mal wieder unseren Sport.
In einem Video, auf was ich eingehen möchte, sieht man einen Spielplatz, ein Fußballtor, Bäume, diverse Wohnhäuser und vor allem 3 junge „Männer“.
Diese erzählen von einer Challenge.
Einer dieser Menschen stellt sich ins Tor und die anderen 2 schießen zur Bestrafung völlig frei und lautstark auf Ihn.
Ihre technische Begabung mit ihren Anscheinswaffen stellen Sie ebenfalls des öfteren unter Beweis.

Aber dies spielt hier keine Rolle.
Was aber eine spielt ist, dass sie Spaß daran haben und ihre Abonnenten sich diesen illegalen „Spaß“ abschauen!
Dieser YouTuber (Mert Martan) hat durch seine provozierenden Videos immerhin schon über eine dreiviertel Million Abonnenten.
29.000 davon gefällt dieses Video schon, obwohl es heute erst raus kam!

Wir sehen die Gefahr darin und wenn man sich so manche Kommentare anschaut, ist diese nur allzu berechtigt.

Hier mal ein paar Beispiele:

„Stellt euch mal vor die Polizei wäre vorbei gefahren :`D“ – „So Genial :’D“
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„schieß mal damit auf fremde mit aufnahme“
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„wo bekomm ich sowas her will auch auf leute ballern“

Aber es gibt auch sowas:

„Bei 3500 Abonnenten lass ich mir 10mal mit einer Softair in die Klöten schießen !!!“ ->
Bitte. Dies kannst du machen. Aber nicht in der Öffentlichkeit!

Jetzt kaufen sich wahrscheinlich einige Kids Airsoftwaffen und fangen an, damit in der Gegend rumzulaufen oder sich die Genitalien wegzuschießen.
Ein Beispiel haben wir ja schon. Wurde am selben Tag wie das andere Video hochgeladen (Zufall?)

Und wie so etwas enden kann, konnten wir vor ein paar Tagen bei „In einer Beziehung mit Airsoft“ lesen:

Hier liefen ein 14- und ein 15-jähriger mit Airsoftwaffen durch die Ortschaft und lösten einen Polizeieinsatz aus.

Wir können nicht oft genug erwähnen, dass es sich bei Airsoftwaffen um Anscheinswaffen nach dem Waffengesetz handelt und ein offenes tragen/führen in der Öffentlichkeit verboten ist.
Wir müssen langsam mal was dagegen tun.
Bei solchen Videos wird ein einfaches melden bei YouTube nicht wirken. Dies wird gelöscht und der Uploader verzapft nur neuen Blödsinn.
Darum, geht zur Polizei. Zeigt ihnen dieses Video und bringt es zur Anzeige. Anders wird sowas nur noch schlimmer und wir können unseren geliebten Sport an den Nagel hängen.

 

 

In diesem Sinne
Frost

– Stay Safe –

Polizeieinsatz in Kornwestheim

Wie ihr sicherlich mitbekommen habt, kam es zu Neujahr zu einem großen Polizeieinsatz in Kornwestheim bei Ludwigsburg. Grund hierfür war ein 19-jähriger, welcher durch ein Fenster Weiterlesen